06.02.2012

petition24

Straßenverkehrsordnung - Blaues Blinklicht im Einsatzfall

Status: abgestimmt Lief bis vor 30 Monate

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Angehörige der Einsatzabteilung einer Hilfsorganisationen der Bundesrepublik im Einsatzfalle blaues Blinklicht (Blaulicht) in Form von magnetischen Aufsetzern auf dem Dach oder mit Saugnäpfen an der Innenseite der Windschutzscheibe am privaten PKW anbringen dürfen

Durch die Verwendung von Blaulicht (ohne Martinshorn) werden andere Verkehrsteilnehmer eher auf die im Einsatzfall befindlichen freiwilligen Kräfte der Hilfsorganisationen (Feuerwehr, Rettungsdienst, THW), die sich auf dem Weg zu ihrer Unterkunt befinden, aufmerksam. Dadurch würde sich die Unfallrate, der auf dem Weg zum Gerätehaus befindlichen Einsatzkräfte deutlich verringern. Desweiteren würde sich, vorallem in den kleineren Städten, die keine Hauptamtlich besetzten Wachen vorhalten können, die Ausrückezeit verringern lassen.

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Benjamin Graf Straßenverkehrs-Ordnung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.05.2010 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung
Mit der Eingabe wird gefordert, dass Angehörige der Einsatzabteilung einer
Hilfsorganisation im Einsatzfall blaues Blinklicht in Form von magnetischen
Aufsetzern auf dem Dach oder mit Saugnäpfen an der Innenseite der
Windschutzscheibe an Privatfahrzeugen anbringen können.
Zu dieser öffentlichen Petition liegen dem Ausschuss 758 Mitzeichnungen und
74 Diskussionsbeiträge vor.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen angeführt, dass andere Ver-
kehrsteilnehmer durch die Verwendung von Blaulicht (ohne Martinshorn) eher auf die
im Einsatz befindlichen freiwilligen Kräfte der Hilfsorganisationen (Feuerwehr, Ret-
tungsdienst, Technisches Hilfswerk) aufmerksam gemacht würden. Dadurch würde
sich die Unfallrate der auf dem Weg zur Unterkunft befindlichen Einsatzkräfte deut-
lich reduzieren. Zudem würde sich die Ausrückzeit verringern, was vor allem in klei-
neren Städten ohne hauptamtlich besetzte Wachen von Vorteil wäre.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss begrüßt zunächst das Engagement des Petenten zur Erhö-
hung der Verkehrssicherheit und zur Verringerung der Ausrückzeiten von Hilfsorga-
nisationen im Einsatzfall.
Aus § 49a Abs 1 Satz 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ergibt sich,
dass an Kraftfahrzeugen und Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zuläs-
sig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Eine abschließende Aufzählung der Fahrzeuge, die mit Kennleuchten für blaues
Blinklicht ausgerüstet werden dürfen, enthält § 52 Abs. 3 StVZO. Berechtigt zur Ver-
wendung von blauem Blinklicht sind danach unter anderem Kraftfahrzeuge des Voll-
zugsdienstes der Polizei, Einsatz- und Kommandofahrzeuge der Feuerwehr, des Ka-
tastrophenschutzes und des Rettungsdienstes sowie anerkannte Krankenkraftwagen.
Eine Verwendung von Blaulicht an privaten Personenkraftwagen ist hingegen ausge-
schlossen.
Eine Änderung dieser Vorschrift in der vom Petenten geforderten Weise ist aus Sicht
des Petitionsausschusses nicht zu befürworten. Andere Verkehrsteilnehmer könnten
durch den Einsatz von Blaulicht an im Übrigen unauffälligen Privatfahrzeugen zu ver-
kehrsgefährdenden Reaktionen veranlasst werden.
Aus den genannten Gründen vermag der Petitionsausschuss das Anliegen der Peti-
tion nicht zu unterstützen und empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren abzuschlie-
ßen.

Die letzten 20 Beiträge Alle Beiträge

Dann will ich es einmal anders Formulieren.

Der Inflationäre Einsatz von Blaulicht wie es der Petent fordert führt zu massivem Sicherheitsverlust für die Verkehrsteilnehmer und bringt auch durch die Neuformulierung des Petitionstextes keinen Sicherheit...




Der Beitrag wurde vom Moderator gelöscht. Bitte beachten Sie die Richtlinie Ziffer 3f i.V.m. 9.1

Bloß nicht!2009-07-01 00:03

Aus jahrelanger Erfahrung:

Statt in Blaulichter für den Privatwagen sollten viele Ehrenheimer besser mal in die eigene Ausbildung investieren, damit kann man zwar nicht vor der Disko angeben, aber im Einsatz bringt das sicher mehr als 20 Sekunden auf d...

Wie ist nochmal der Benutzername des Verfassers?

Das sagt doch schon alles, oder?

Liebe ernstahften ehrenamtlichen Mitarbeiter,
danke für Euren guten Dienst!

Liebe Hobbyretter und Helden der Straße,
Ihr seid wichtig genug mit Eurem Extrem-Reflektor-O...

Hallo! Diese Regelung wäre GEFÄHRLICH!

1) Ich arbeite im Rettungsdienst und bei uns sind die normalen Krankenwägen, die im Normalfall für Krankentransporte zuständig sind, auch mit Signalanlagen ausgerüstet. Im Falle des Notfalls können diese dann als ...

Auch von mir - als aktivem Mitglied im Einsatzdienst der mut- ääh... freiwilligen Feuerwehr - keine Mitzeichnung.
Es mag zwar stimmen, dass uns auf der Fahrt zum Gerätehaus Sonderrechte nach §35 StVO auch im privaten PKW zustehen, dennoch dürfen wir d...

Blaues Blinklicht2009-06-18 12:54

Kann das nicht nachvollziehen. Insbesondere wenn Ehrenamtler  zum Blaulicht greifen wird es immer mehr möchte gern Blaulichtfahrer geben. Auf den offiziellen Einsatzfahrzeugen ist genug Blaulicht vorhanden.

Bin selbst auch bei der Freiwilligen Feuerwehr und begebe mich so 60-70 mal im Jahr nach Alarm zum Feuerwehrhaus.

Jedoch halte ich von Blaulichtern in Privatfahruegen gar nichts.
Wir haben Kameraden genug, die ohne Sinn und Verstand den Straßenverkehr ...

Hallo zusammen,

ich bin zwar kein Mitglied einer Feuerwehr, aber Polizeibeamter. Sollte ich in die Verlegenheit kommen, mit meinem Privat-PKW Sonderrechte in Anspruch nehmen zu müssen halte ich es durchaus für Sinnvoll die übrigen Verkehrsteilnehmer du...

Hier ist vom Anfahrtsweg zum jeweiligen Gerätehaus die Rede.
Ich halte den Vorschlag als Mitglied der Einsatzabteilung einer Feuerwehr ebenfalls für Sinnvoll. Im Ernstfall werden sich die Leute wohl erst über die Notwendigkeit solcher Maßnahmen bewusst...

Verstehe ich das richtig? Blaulicht bei Heimfahrten von Rettungskräften? Also ohne Verletztem am Bord.

Naja ich bin auch in der Freiwilligen feuerwehr und halte dies Idee für ausgemachten Müll.

Argumente urden schon genannt.

Zitat von: Martin_vom_Bodensee am 09. Juni 2009, 17:29:58
Zitat von: Nutzer239311 am 09. Juni 2009, 13:16:52
Sicherlich ist das Thema höchst umstritten und eine Lösung mit dem Begehen einer Ordnungs...

Zitat von: GodsdoG am 11. Juni 2009, 10:02:56
Mann, die lieben Hobby-Retter.......

Als Hauptamtlicher nutzt man die Sonderrechte häufig genug, da braucht man das privat nicht......

Ganz toller Beitrag! Ich werde mich...

Mann, die lieben Hobby-Retter.......

Als Hauptamtlicher nutzt man die Sonderrechte häufig genug, da braucht man das privat nicht......

Hallo,

Zitat von: patrick vogel am 10. Juni 2009, 10:56:57
egal wie es geregelt wird, es muß eine grundlegente reglung getroffen werden, da der §38 (Blaues Blinklicht mit Einsatzhorn)
zu viele fragen offen läßt und jeder ihn ...

egal wie es geregelt wird, es muß eine grundlegente reglung getroffen werden, da der §38 (Blaues Blinklicht mit Einsatzhorn)
zu viele fragen offen läßt und jeder ihn anders auslegt!

Zitat von: Nutzer239311 am 09. Juni 2009, 13:16:52
Sicherlich ist das Thema höchst umstritten und eine Lösung mit dem Begehen einer Ordnungswidrigkeit nicht akzeptabel! Die derzeitige Situation mit §§ 35/38 StVO ist jedoch au...

Zuerst möchte ich doch alle Beteiligten einmal zu einer sachlichen Diskussion aufrufen! Ich glaube es bringt keinen weiter, wenn sich Leute hier profilieren und ihren persönlichen Straßenkrieg austragen wollen. Im Mittelpunkt sollte stets die Sache ste...

Seit Jahren mache ich die Erfahrung, dass im Bereich der Feuerwehr sehr viel Unwissenheit bezüglich Sonderrecht und Wegerecht und vor allem derren Unterscheidung und Anwendung herscht. Vielleicht wäre es Zeit daraus Konsequenzen zu ziehen, z.B. durch

a...

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erstellt am 09.05.2009
lief bis 09.07.2009

Mitzeichner: 758

1.52 %
Quorum-
Anteil
100 %
der Laufzeit

Petition zum Mitnehmen

Mitzeichner nach Bundesland

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  • 14.91% Nordrhein-Westfalen (113)
  • 14.12% Baden-Württemberg (107)
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  • 7.12% Hessen (54)
  • 5.94% Sachsen (45)
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  • 2.24% Brandenburg (17)
  • 2.11% Hamburg (16)
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