Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Straßenverkehrsordnung in Bezug auf versicherungspflichtige Personenkraftwagen und Behindertenfahrstühle mit mehr als zwei Rädern, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von unter 50 km/h aufweisen, so geändert wird, dass im Fahrbetrieb in geregelten Abständen eine rote Warnleuchte in der Farbe des normalen Bremslichtsignals am Heck aufblinkt. Das könnte durch eine Zusatzleuchte in Heckmitte oder abgeänderten Blinkgeber erfolgen.
Dieses Begehren ist für alle Tageszeiten bestimmt, in der kalten Jahreszeit, in der die Bremswege und die Zeit der gesamten Dunkelheit länger werden, sowie oft schlechtere Sichverhältnisse eintreten, ist eine möglichst frühe Erkennung sich permanent langsam bewegender Fahrzeuge sehr wichtig, um Unfälle zu vermeiden, Nerven zu schonen und Kraftstoff/Material einzusparen.
Die ´StVO gilt für alle Fahrzeuge in Deutschland, die StVZO gilt nur für die Fahrzeuge die in Deutschland zugelassen werden. Wenn also die Rundumleuchte in die STVO aufgenommen wird muss sich jeder dran halten.
Der Wunsch des Petenten gleicht einem Freifahrtschein zum Rasen. Nicht der langsamere Verkehrsteilnehmer, sondern der schnellere ist hier in der Verantwortung, dass es zu keiner Gefährdung kommt, daher ganz klar KEINE Mitzeichnung.
Sinnvoll wäre eine gelbe Rundumleuchte, wenn ein Fahrzeug wesentlich langsamer fahren kann als das Fahrzeug im Rahmen der praktischen Lebenserfahrung erwarten lässt. Beispielsweise PKWs, welche auf 25 km/h oder noch geringere Geschwindigkeiten begrenzt...
In den Beiträgen ging es zumindest darum aufzuzeigen, was als nächstes an Petitionen auf den Plan gerufen würde / müsste.
In meinen Augen ist das eine Diskkriminierung derjenigen Benutzer solcher Fahrzeuge.
Ausserdem würden dadurch die anderen langsamen Fahrzeugführer leichter übersehen werden. Radfahrer, Kleinkrafträder und Fussgänger müssten ja keine Leuchte tragen.
Sch...

Also mir fallen dazu eigentlich nur die Kleinstautos und Transporter mit Kleinkraftradzulassung ein. Und davon gibts nach meinem pesönlichen Eindruck so viele nicht... Außerorts auf der Straße (
) werden Krankenfahrstühle jetzt ja wohl wirklich nicht...
Wenn ein Verkehrsteilnehmer nach Erkennen eines Hindernisses nicht mehr rechtzeitig bremsen kann, weil er zuviel Zeit benötigt, zu erkennen, dass das Hindernis zu langsam ist, dann ist er eindeutig zu schnell gefahren. Wer das nicht einsieht, sollte se...
Aber die Pet solll ja verbindlich für alle mehrspurigen Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 Km/h diese Kennleuchte vorschreiben.
Im Prinzip zielt sie letztlich darauf ab, die eigene Aufmerksamkeit gegenüber diesen Kfz...