Der Deutsche Bundestag möge beschließen ..., das es eine klare Regelung für Fahrten Angehöriger der Feuerwehren, Rettungsdienste, THW und Hilforganisationen mit privaten PKW im Sinne des §35 StVO "Sonderrechte" bei dringende Einsätze gibt und dieser Paragraph entsprechend angepasst wird.
Im Bereich der Ehrenamtlichen Einheiten der öffentlichen Gefahrenabwehr (z.B. Freiwillige Feuerwehren, SEG, usw.) gibt es unter den Mitgliedern zahlreiche Diskussionen und Meinungen, was die Anfahrt mit privaten Fahrzeugen zum Gerätehaus/Unterkunft im Falle eines Alarms angeht. Sie reichen von: "Der Paragraph §35 ist in dem Fall auch auf die Privatfahrzeuge anwendtbar", bis "dürfen wir auf keinen Fall!" Unter den Mitgliedern entsteht dadurch eine deutliche Verunsicherung, im Falle einer Verkehrskontrolle oder Unfalls, wenn die Geschwindigkeit auf dem Weg zur Unterkunft im Falle eines dringenden Alarms (schwerer Unfall, Brände, etc.) überschritten wurde.
Aus diesem Grund soll der Bundestag beschliessen, das entweder die StVO so angepasst wird, das klar ersichtlich ist, das entweder die Regelungen des §35 auch auf die Privatfahrzeuge im oben genannten Fall angewendet werden können, oder diese davon ausgenommen sind. Mit einer klaren Regelung wäre allen Angehörigen der oben genannten Dienste sehr geholfen
Ohne SoSi keine Sonderrechte und da von wenigen Ausnahmen abgesehen,
nicht jeder Aushilfssuperheld diese bekommt sollte man das Ganze mit
Menschenverstand handhaben und wenn man die Strafe sieht die dem FM
aus NRW ausgesprochen wurde war die Gefahr fü...
Klare Mitzeichnung für diese Petition,
denn es kann nicht angehen, dass aufgrund eines schwammigen §35 STVO ein ehrenamtlicher
aktiver Feuerwehrangehöriger bei einem Geschwindigkeitsverstoss während einer Einsatzfahrt
zur Feuerwache in Bayern oder B...
Einfach mit gesundem Menschenverstand handeln und fahren . . Wie bereits meine Vorredner schrieben: Verhältnismäßigkeit ist gefragt!
Eine Tempoüberschreitung oder einen Rotlichtverstoß auf einer kaum befahrenen Kreuzung wird dir unter dem Argument der ...
Dann erläutere ich Ihnen das deutlicher.
Dieser Petent baut seine Petition auf mangelndem Wissen auf, deswegen darf eine Petition nicht auf so einem Fundament stehen.
Siehe hier vom Petenten :
Ich zeiche diese Petition nicht mit.
Wenn das alles eindeutig ist, kann man ja mal ein Rundschreiben des BMVBS im Einvernehmen mit den obersten StVBen der Länder rausgeben und an alle Feuerweheren, THW etc. verteilen. Damit sollte dann ja alles geklärt sein.
Sicherlich kann man auf das Horn verzichten, wenn weit und breit kein anderer Verkehrsteilnehmer zu sehen ist. Wegerecht hat man dann aber nicht mehr.
Hallo,
Camarossa und Mirkoh, sehr gut. Mehr gibt es nicht zu sagen.
Bin dagegen, keine Mitzeichnung
Sehr schön erklärt, ich hoffe die User verstehen nun den Unterschied zwischen Sonder- und Wegerechten.
Noch mal:
Wegerechte = Blaues Blinklicht, in der Regel mit Einsatzhorn, alle Verkehrsteilnehmer haben sofort (im Rahmen ihrer Möglichkeiten) freie B...
Hallo zusammen,
Ebenfalls keine Unterzeichnung, die Vorschrift ist eindeutig.
Lest nur mal wachen Auges ;-)
Hallo,
Also die Regelung des §35 ist doch schon eindeutig. Natürlich gelten Sonderrecht auch für private Fahrzeuge.
Das Problem sind vielmehr die für viele Menschen schwer verstehende Rahmenbedingungen. Aber Absatz 1 "...dringend geboten..." in Verbindung mit...
Ich denke auch, dass die Regelung bereits klar ist und zeichne deshalb nicht mit.
Privatfahrzeuge sind keine Fahrzeuge des Rettungsdienstes, wie mein Vorredner Nutzer241 schon anmerkte.
Ich wüsste nicht, was man da noch klarer regeln könnte.
Wie...
Sonderrechte gibt es für "Fahrzeuge des Rettungsdienstes", Privatfahrzeuge sind keine Fahrzeuge des Rettungsdienstes. Damit ist alles klar geregelt.
