Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Tagespflegepersonen welche einzeln und im häuslichen Umfeld Kinder betreuen, nicht als Lebensmittelunternehmer/-innen gelten.
Seit dem 01.01.2012 sind Tagespflegepersonen verpflichtet, sich gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 als Lebensmittelunternehmer/-innen registrieren zu lassen. Begründet wird dies mit der Anwendbarkeit der Regelungen der „EU-Basis-Verordnung für das Lebensmittelrecht“ (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) und der
Welch' eine Diskussion über ein Thema, dass eigentlich vom Tisch sein müsste, weil die EU-Kommission bereits Ende letzten Jahres erklärte, dass die Tagespflege nicht darunter fällt. Hiermit hätte das Thema erledigt sein müssen, aber nein, einige Mensch...
Unbedingt Mitzeichnung!!!
Warum an dieser Stelle wieder einmal eine völlig unsinnige Maßnahme eingelietet werden soll- verstehe ich nicht. Ich schließe mich allen Befürwortern "GEGEN die sogenannte Lebensmittelhygiene in der Tagespflege" an.
Über eine...
Ich halte nichts von Tagespflege und dieser Tagemutterschaft, das sei vorweg gesagt.
Das Letzte was ich aber duchgehen lassen möchte ist, dass unhygienische Zustände jetzt auch die zu betreuenden Kinder in ihrer Gesundheit gefährden sollen! Anders kann...
Mitzeichnung. Was wollen wir eigentlich?? Tagesväter und Tagesmütter sind selbstverständlich Privatpersonen, die ihr privates Umfeld für einen bestimmten Zeitraum unseren Kindern zur Verfügung stellen. Ganz wichtiger Punkt: die kleine Gemeinschaft, die...
@rohepol64: Bitte Lesen Sie die Begründung der Petition:
die EU-Bürokraten zeigen mal wieder, wie weit sie sich in jede Lebenssituation zu Ungunsten der persönlichen Freiheit einbringen wollen und der Familie und gewachsenen Strukturen Schaden zufügen wollen. Die Vorschriften der Lebensmittelhygene für Tages...
Autsch, ich habe jeden Morgen drei "kleine Frühstücksgäste" die keinen Bock auf Frühhort haben
@Druidelix: Die EU hat selbst Tagespflegepersonen von der Verordnung ausgeschloßen, Sie jedoch legen diese Verordnung weiterhin so aus, wie es Ihnen gerade in den Kram passt: Sie behaupten, im Widerspruch zur EU, Tagesmütter seien damit gemeint.
Solang...