Der Deutsche Bundestag möge beschließen:
"§ 2 Abs. 7 Europawahlgesetz (EuWG), der eine 5% Hürde auch bei Europawahlen vorsieht, wird ersatzlos abgeschafft."
Anders als bei Bundestagswahlen gibt es bei Europawahlen heute keinen sachlichen Grund mehr, der eine 5% Hürde rechtfertigen könnte.
Dies zeigt vor allem der Vergleich der Begründung des 30 Jahre alten Urteils des Bundesverfassungsgerichts (- 2 BvR 193, 197/79 -) mit der heutigen tatsächlichen Situation auf europäischer Ebene. Es gibt mittlerweile europäische Parteien und Gruppierungen, die in mehreren Mitgliedstaaten (z.T. auch in Deutschland) zur Wahl antreten und eben keine bloßen Zusammenschlüsse nationaler Parteien mehr sind. Es gibt jetzt 27 EU-Staaten und das EU-Parlament ist ohnehin zersplittert, hieran kann die 5% Hürde in Deutschland nichts ändern. Das Parlament hat mittlerweile eine ganz andere Rolle im EU-Institutionengefüge, ohne dass es jedoch eine EU-Regierung gäbe, die von ihm unmittelbar abhängig wäre. Es gibt auch schon seit längerem EU-Parlamentsfraktionen die sich aus verschiedensten Gruppierungen zusammensetzen, so dass davon auszugehen ist, dass auch weniger als 5 Abgeordnete aus Deutschland eine EU-Fraktion fänden, der sie sich anschließen könnten. Nach all dem tragen die Gründe der damaligen Entscheidung heute nicht mehr.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2008, in seinem Urteil zur Aufhebung der 5% Hürde im Schleswig-Holsteinischen Kommunalwahlrecht (- 2 BvK 1/07 -), betont, dass das Wahlrecht vor dem Hintergrund der jeweiligen tatsächlichen Situation beurteilt werden muss und die 5% Hürde stets einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Diese ist für die Europawahl heute nicht mehr vorhanden.
Der Bundestag sollte seine Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen und die wahrscheinlich verfassungswidrige Vorschrift aufheben, ohne sich, im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens nach der Europawahl, erneut aus Karlsruhe eines Besseren belehren lassen zu müssen.
Schließlich ist es, angesichts der laut Umfragen steigenden Demokratieverdrossenheit der Deutschen, auch politisch sinnvoll mit der Abschaffung der 5% Hürde zumindest für die Europawahl belebende Elemente einzuführen.
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Genau die Petition die ich gesucht habe.
Die Zusammensetzung des Europäischen Parlamentes und die Art der Gruppenbildung zeigen das es keine guten Argumente für eine 5% Hürde gibt, die möglichst genaue Abbildung des Wählerwillens durch das Wahlergebnis...
Das macht es der CSU ja noch leichter!!!
@ichitas42
Das Urteil des BVerfG zur Sperrklausel bei der Europawahl ist von 1979 und im Urteil zu Schleswig-Holstein von 2008 heißt es explizit (Rn. 112): "maßgeblich für die weitere Beibehaltung der Sperrklausel sind allein die aktuellen Verhältnisse...
Die Petition besagt, dass
"Es [...] mittlerweile europäische Parteien und Gruppierungen, die in mehreren Mitgliedstaaten (z.T. auch in Deutschland) zur Wahl antreten und eben keine bloßen Zusammenschlüsse nationaler Parteien mehr sind [gibt]".
Gut, die...
Wo er Recht hat.. da hat er leider Recht, das BVGr. hat die 5% Hürde als Verfassungsmäßig tragbar gewertet, dazu steht auch in der Verfassung gar nichts, man kann sich aber daraus auch eine Meinung bilden, die 5% Hürde ist nicht verfassungsmäßig illega...
@ Nutzer 31040
Sie können ja durch aus ihre Meinung haben aber was sie ablassen ist Verfassungsrechtlich nicht im Ansatz haltbar. Wenn sie so beim Bundesverfassungsgericht argumentieren würden würde die Beschwerde nicht einmal einen Richter erreichen, ...
Die 5%-Hürde ist ein eindeutiger Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3(1) und 3(3) des Grundgesetzes. Denn eine Stimme für eine kleine Partei darf nicht weniger wert sein, als eine Stimme für eine große Partei. Es wird damit argumentier...
Ehem.. Die Leute fallen ja nur in eine Lethargie eben weil es diese 5% Hürde gibt (auch wenn mir klar ist das es hier um die EUROPA Wahl geht..)
Was soll denn das bringen kleinere Parteien zu wählen wenn am Ende die Stimmen eh nur auf die Großen verrec...
@ Lutz
Ich habe in einem Threat zur Petition Sperren von Internetseiten ähnlich argumentiert. Dort wurde sich auch fürchterlich über Nichtwähler aufgeregt. Die Menschen sind in ihrem Verhalten oft total widersprüchlich. Sie regen sich überalles und jen...
Ich erinnere an die Weimarer Republik, die nicht über ein solche "Sperrklausel" verfügte. Ich bin der Meinung, dass das durchaus zum Versagen der ersten deutschen Republik beigetragen hat. Mit weniger als 5 % der Stimmen, ist eine Partei nicht in der L...