Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 404 ZPO dahingehend zu ergänzen, dass der Sachverständige alle Gründe und Beziehungen zu benennen hat, aus denen er ein Interesse an dem Ausgang des Verfahrens haben könnte.
Insbesondere hat er von sich aus die Gründe anzugeben, aufgrund derer wegen seiner früheren Berufs-, Sachverständigen-oder Beratungstätigkeit Zweifel an seiner Unabhängigkeit bestehen können.
Ja, ja, die Statistiken.
Die Statistik der Anzahl der Opfer, die leer ausgehen oder vor Ende des Verfahrens vorstorben sind, drückt aus, dass Handlungsbedarf besteht.
Das ist schon korrekt, armer Ritter.
@Angedacht
Wie immer allerliebst zitierte Probleme aus dem Fernsehen und Presse. Es geht in dieser Petition um ganz andere Dinge als sie ständig beschreiben. Behörden haben überhaupt nichts mit der ZPO zu tun. Ausserhalb eines Gerichtsprozzeses läuft d...
Zitat von Peter:
"Der Sachverständige muss natürlich prüfen, ob die Beweisfrage(n) in sein Fachgebiet fallen. Sofern dies nicht der Fall ist, muss er den Auftrag ablehnen oder einen weiteren Sachverständigen, bei teilweiser Überschreitung seines Fachge...
@ mcs-infogate.de/promo
Bei der Petition geht es dem Petenten um die Frage der Befangenheit, nicht um die fachliche Qualifikation des Sachverständigen. Somit ist ihr Beitrag an der falschen Stelle angesiedelt.
Aber noch einen kleinen Hinweis zu ihrem F...
In Deutschland soll es circa eine Million Betroffene geben, die an MCS, d.h. an Multipler Chemikalien Sensitivität, leiden.
Dies ist ein Krankheitsbild der chronischen Multisystemerkrankungen und hat laut Dimdi den Code ICD 10 - T 78.4.
MCS ist somit ...
Wer käme auf die Idee einen Bäcker ein Flugzeug zu beurteilen, keiner denn jedem wäre klar, dass ein Bäcker so etwas niemals so könnte wie ewin Flugzeugtechniker. Es sind beides Hanwerker aber damit hört die Gemeinsamkeit auch auf. Wieso kann mich dann...
Mit solch einem Vorgehen unterstellen sie von Vornherein das Sachverständige unglaubwürdig sind. Denn warum sonst fordern sie soetwas. Außerdem stehen einem Sachverständigen die gleichen Rechte wie einem Zuegen zu (§ 402 ZPO). Auch wird der Sachverstän...
Bezüglich des aktuellen PCB-Skandals bei der Duisburger Firma Envio wurde gestern in einem Zeitungsartikel auch auf die Problematik des Gutachter-wesens (Gutachter-un-wesens?) hingewiesen.
Mittlerweile liegen einige Kommentare vor, die sich kritisch z...
@ bayern-sepp
Warum wollen Sie etwas regeln, was bereits geregelt ist? Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige muss folgenden Schwur ablegen:
"Sie schwören, dass Sie die Aufgaben eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständi...
Zitat von Bayern-Sepp:
"Es geht darum, daß Sachverständige, wenn sie von einem Gericht beauftragt werden von sich aus angeben, ob sie möglicherweise befangen sind."
Ich habe das so verstanden, dass durch diese Petition die Ergänzung in die ZPO eingebra...
@bayern-sepp
Ich finde es gut das sie sich mal zur Sache klärend geäußert haben. Eines macht mir jedoch Kopfzerbrechen: Wenn sie möchten das die Gutachter sich Freiwillig (von sich aus angeben) outen, verstehe ich nicht das sie dies per Gesetz regeln w...
Als Initiator der Petition möchte ich nochmals für alle meine Intention mitteilen:
Es geht darum, daß Sachverständige, wenn sie von einem Gericht beauftragt werden von sich aus angeben, ob sie möglicherweise befangen sind. Hintergund ist, daß z.B. auch...