19.05.2012

petition24

Zivilprozessordnung - Ergänzung des § 46 Zivilprozessordnung

Status: in der Abstimmung Lief bis vor 6 Monate

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... § 46 ZPO wird um folgenden Absatz 3 ergänzt:

Bei Verfahren über die Richterablehnung nach § 41 ff ZPO soll nach den gesetzlichen Regelungen der abgelehnte Richter grundsätzlich nicht selbst über das Ablehnungsgesuch entscheiden dürfen.

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StPO, die ZPO und das OWiG sind in "Deutschland" seit dem 19.04.2006 nicht mehr gülti...!

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Gesetzes -lagen:

Betreff.: Petition: Zivilprozessordnung - Ergänzung des § 46 Zivilprozessordnung
vom 29.08.2011

Bezug.: Einführung einer Querinstanz...

Zitat von: Besorgter Beobachter am 29. September 2011, 09:21:59
Da ich selbst bereit erlebt habe , dass Richter , gegen die die Staatsanwaltschaft bereits wegen Straftaten tätig geworden ist, die diese gegen den Ablehnenden beg...

Zitat von: Jürgen Richter am 29. September 2011, 13:41:25
@ Besorgter Beobachter

Sie verstehen da juristisch eine Menge falsch. Denn wenn sie eine Beschwerde beim Amtsgericht eingelegt haben ist ja gerade das Landgericht die Ad...

Noch anzumerken ist doch das es den Prozessbeteiligten Parteien überlassen bleibt Beschwerde einzulegen, es gibt schließlich kein muss.

Zitat von: Nutzer644946 am 29. September 2011, 15:17:23
Zitat von: F117 Nighthawk am 29. September 2011, 15:10:36
Mitzeichnung !
Denn dass ein Richter selbst über seine eigen Befangenheit entscheiden da...

Zitat von: F117 Nighthawk am 29. September 2011, 15:10:36
Mitzeichnung !
Denn dass ein Richter selbst über seine eigen Befangenheit entscheiden darf halte ich für nicht richtig, denn da jeder seine Eigen Tätigkeit  naturgemäß S...

Mitzeichnung !
Denn dass ein Richter selbst über seine eigen Befangenheit entscheiden darf halte ich für nicht richtig, denn da jeder seine Eigen Tätigkeit  naturgemäß Subjektiv betrachtet und Richter auch Menschen sind wäre dies Sinnvoll, dass ein 3 ü...

@ Besorgter Beobachter

Sie verstehen da juristisch eine Menge falsch. Denn wenn sie eine Beschwerde beim Amtsgericht eingelegt haben ist ja gerade das Landgericht die Adresse der Beschwerde und somit urteilt es darüber. Eine Beschwerde ist eine einmali...

Zitat von: Jürgen Richter am 29. September 2011, 11:24:17


§ 46 Entscheidung und Rechtsmittel
(1) Die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ergeht durch Beschluss.
(2) Gegen den Beschluss, durch den das Gesuch für begründet erk...

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... § 46 ZPO wird um folgenden Absatz 3 ergänzt:
Hat an der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch der abgelehnte Richter mitgewirkt ist gegen diese Entscheidung die sofortige Beschwerde immer zulässig.

§...

Da ich selbst bereit erlebt habe , dass Richter , gegen die die Staatsanwaltschaft bereits wegen Straftaten tätig geworden ist, die diese gegen den Ablehnenden begangen haben , die Ablehnungsgesuche unter behaupteten Selbstentscheidungsrecht abgelehnt ...

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erstellt am 29.08.2011
lief bis 11.11.2011

Mitzeichner: 176

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Quorum-
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der Laufzeit

Petition zum Mitnehmen

Mitzeichner nach Bundesland

  • 13.64% Nordrhein-Westfalen (24)
  • 13.64% Bayern (24)
  • 9.66% Baden-Württemberg (17)
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  • 5.11% Niedersachsen (9)
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