19.05.2012

petition24

Zivilprozessordnung - Gerichtsverfahren im Rahmen der Baumängelhaftung

Status: in der Abstimmung Lief bis vor 31 Monate

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Gerichtsverfahren, die angezeigte Baumängel im Rahmen der Baumängelhaftung (innerhalb von 5 Jahren angezeigte Mängel der Bausache) verhandeln, innerhalb eines Jahres verhandelt und abgeschlossen werden

Derzeit sieht es so aus, dass wenn bei einer neu errichteten Immobilie innerhalb von 5 Jahren Mängel auftreten, diese vom Eigentümer beim Bauträger oder den Baufirmen schriftlich angezeigt werden und diese dann nach Inaugenscheinnahme beseitigt werden. Es gibt dann noch unseriöse Firmen, die Ihre Bauherren buschstäblich im Regen stehen lassen und sich nicht weiter darum kümmern und auf Zeit spielen. Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass die unseriösen Firmen schnell pleite machen und dann einfach nicht mehr existieren. Wenn die geprellten Bauherren dann vor Gericht ziehen, dauert es mindestens 3 Jahre und mehr bis es zu einer Verhandlung kommt. Bis dahin leben die Bauherren nicht selten in feuchten, schimmeligen oder einsturzgefährdeten Häusern und / oder sind finanziell ruiniert, da sie nicht in Ihre Häuser einziehen können, aber schon Zinsen und Tilgung für Ihre Häuser zahlen müssen. Zusätzlich müssen sie noch die Miete für ihre Ausweichbleibe bezahlen. Den Baufirmen macht das nichts aus – die sitzen im trockenen.
Daher sollte gesetzlich geregelt sein, dass „Baupfuschverfahren“ innerhalb eines Jahres verhandelt und abgeschlossen werden. Darüber hinaus sollte die Rechtsanwaltsgebührenordnung so geändert werden, dass der Prozess bzw. die Anwaltshonorare die Bauherren nicht noch weiter in den Ruin treibt.

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Fakt bleibt jedoch, daß der Kläger - i. d. R. der Pfuschgeschädigte - den vom Streitwert gestaffelt proportional abhängigen Gerichtskostenvorschuß zahlen muß, den Anwalt zahlen muß (keine Rechtsschutzversicherung in Deutschland übernimmt Baupfuschstrei...

Zitat von: Momo3003 am 04. September 2009, 19:09:20
@Peter1970
Genau darum geht es in der Petition. Wenn es nicht so leicht ist, den Sachverhalt zu erfassen und es lange dauert, dann hat es schon zu lange gedauert. dann müssen sic...

@Peter1970
Genau darum geht es in der Petition. Wenn es nicht so leicht ist, den Sachverhalt zu erfassen und es lange dauert, dann hat es schon zu lange gedauert. dann müssen sich die Gutachter etwas beeilen und dann müssen sich die Richter etwas beeil...

Bei dieser Petition handelt es sich um ein Anliegen, dass nach meiner Einschätzung nicht durch eine gesetzliche Regelung, sondern vielmehr durch das Aufstocken des Bestands an Richtern gelöst werden kann.

Zudem ist die Sachlage und deren Erfassung in v...

Wenn ich Sie zitiere:Wo kämen wir dahin!"
Es kann doch nicht sein,da bei eimem Baupfusch durch Nachbesserung hohe
Belastungen  der bauwilligen Familen enststehen.
Im schlimmsten Fall stehen die Familien durch Miete  in der alten Wohnung,Hypothekenlaste...

@Momo3003: Tatsache ist das in Deutschland bereits Gewaltverbrecher aus der Untersuchungshaft entlassen wurden, weil die Gerichtsprozesse aufgrund von Personalmangel nicht stattfinden konnten (Bericht bei Panorama oder Monitor, weiß nicht mehr so genau...

das hier angesprochene Problem, dass viele Baufirmen pleite machen, sei es tatsächlich pleite oder vorgeschoben pleite und flott neugegründet, dürfte das gegenüber langen Verhandlungszeiten noch weitaus entscheidendere sein. Daran würde die Umsetzung d...

@ Momo 3003

"@All
Wenn die Gerichte überlastet sind, dann muss eben mehr Personal eingestellt werden. Solche Verfahren sind sehr teuer.
Wenn in meinem Unternehmen viel Arbeit anfällt, mehr als die bisherigen Leute schaffen, stelle ich personal ein."

Da...

@
Momo3003

Klar sind 5 Jahre gesetzlich vorgesehen, trotzdem werden Bauunternehmen die Bauverträge nach der Verdingungsordnung ( VOB Teil 2) abschließen wie es im übrigen auch den Unternehmern empfohlen wird.
Bauwerkverträge können sowohl nach der ges...

@MichaelReins
Die Baumängelhaftung erstreckt sich gesetzlich über 5 Jahre nicht nur über 2 Jahre.

@René Klemm
Hier geht es nicht nur um Geld wie bei einem kaputten computer oder einem umgefahrenen Verkehrszeichen, sondern um Leute, die durch Ha...

Keine Mitzeichnung!

-- Zitat aus der Petitionsbegründung --
Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass die unseriösen Firmen schnell pleite machen und dann einfach nicht mehr existieren.
-- Ende Zitat --

Dieses ist der für mich entscheidende Grund. Ic...

Ich kann mich hier meinem Vorrender anschließen. Wenn ein Teil der Gerichtsbarkeit anderen Bereichen bevorzugt wird, werden logischerweise die anderen Bereiche entsprechend stärker leiden.
Das Grundproblem ist, dass sämtliche deutschen Gerichte, egal a...

Ich bin durchaus geneigt zu unterschreiben, nur geht es hier doch um ein strukturelles Problem. Warum soll ausgerechnet in diesem ausgewählten Bereich etwas gelten was in anderen Bereichen auch im argen liegt?

Der Grund für die Verzögerungen ist doch w...

Die Grundidee ist im Grunde genommen sehr gut, doch hat sie einen groben Fehler zum Inhalt: Bauunternehmer richten Ihre Verträge schon seit sehr vielen Jahren nach der VOB aus, was bedeutet, das eine Gewährleistung von lediglich 2 Jahren vorgesehen ist...

Ohne ersten Forenbeitrag des Petenten

Hinweis der Moderatoren:

Beginnen Sie bitte die Diskussion auf der Grundlage der Petition und deren Begründung.

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erstellt am 19.08.2009
lief bis 15.10.2009

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