Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... dass der Handel mit bereits bezahlten Schuldnertiteln verboten wird und die Gläubiger nach vollständiger Tilgung der Forderung gesetzlich zur Übersendung des Schuldnertitels an den Schuldner verpflichtet sind.
Es wird immer mehr Gang und Gäbe, das Gläubiger welche gegen einen Schuldner einen Titel erwirkt haben diesen nach Begleichung der Forderung nicht an den Schuldner übersenden sondern weiterverkaufen, so dass nun ein Dritter erneut Anspruch auf die bezahlte Forderung erheben kann.
Ich frage mich immer noch was dieses Verbot bringen soll, was nicht schon seit Urzeiten durch andere Gesetze abgedeckt ist. Wissentlich eine bereits getilgte Schuld eintreiben zu wollen ist bereits Betrug. Wozu also ein neues Gesetz?
Aber außer sinnlos...
@ Nutzer4529: wenn sie wüssten, was hinter einer inkassozulassung steckt, würden sie "angemessen" nicht hinterfragen.
ohne zulassung kann "diese Branche" nicht agieren & wenn die zulassung kassiert werden muss, kann der laden dicht machen.
finde es sch...
Wie bereits geschrieben: Der Fordernde muss die Gültigkeit seiner Forderung beweisen, nicht umgekehrt. Ist die Forderung zweifelsfrei bezahlt, sollte unbedingt sofort Strafanzeige gestellt werden. Eine eidesstattliche Versicherung des ehemaligen Schuld...
Nicht Mitgezeichnet.
Jedem ist es freigestellt bei Überweisungen neben Aktenzeichen auch noch eigene Vermerke anzubringen. Da könnte man dann Begleichung Schulden XYZ reinschreiben.
Ist als nicht unmöglich sich selbst Rechtssicherheit zu verschaffen.
keine mitzeichnung, denn seriöse inkassounternehmen bzw. rechtsverdreher mit entsprechender zulassung reagieren bei kenntnissnahme von bezahltem titel angemessen.
Zitat:
Es wird immer mehr Gang und Gäbe, das Gläubiger welche gegen einen Schuldner einen Titel erwirkt haben diesen nach Begleichung der Forderung nicht an den Schuldner übersenden sondern weiterverkaufen, so dass nun ein Dritter erneut Anspruch au...
Nicht böse sein, aber dies ist wieder eine der Petitionen, die das Leben 100 % sicher machen soll.
Drei Bemerkungen:
Auch wenn Sie nur ein Aktenzeichen angegeben haben, können Sie beweisen, dass Sie die Forderung beglichen haben, denn Sie haben 1. ja ...
Es ist schon Sonderbar , dass eine Bank eine Kreditvertrag so einfach an Dritte verkaufen darf/kann.
Mir sind solche Vorgehensweisen noch nie untergekommen, generell wäre hier jedoch der Tatbestand des §263 StGB einschlägig.
Dennoch mal ganz generell aus der Begründung zur Petition:
Der Schuldner ist dann hier in der Beweislast, die Forderung bere...
[quote]§ 371 BGB Rückgabe des Schuldscheins
Ist über die Forderung ein Schuldschein ausgestellt worden, so kann der Schuldner neben der Quittung Rückgabe des Schuldscheins verlangen. Behauptet der Gläubiger, zur Rückgabe außerstande zu sein, so kann...
Wenn das tatächlich so ist, unterzeichne ich. Kann mir das aber so nicht vorstellen.
Ich schreibe auch auf Überweisungen generell noch zusätzlich was genau ich überwiesen habe neben der Vorgangsnummer.