19.05.2012

petition24

Zivilprozessordnung - Verbot des Handels mit bereits bezahlten Schuldnertiteln

Status: in der Abstimmung Lief bis vor 4 Monate

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... dass der Handel mit bereits bezahlten Schuldnertiteln verboten wird und die Gläubiger nach vollständiger Tilgung der Forderung gesetzlich zur Übersendung des Schuldnertitels an den Schuldner verpflichtet sind.

Es wird immer mehr Gang und Gäbe, das Gläubiger welche gegen einen Schuldner einen Titel erwirkt haben diesen nach Begleichung der Forderung nicht an den Schuldner übersenden sondern weiterverkaufen, so dass nun ein Dritter erneut Anspruch auf die bezahlte Forderung erheben kann.

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Ich frage mich immer noch was dieses Verbot bringen soll, was nicht schon seit Urzeiten durch andere Gesetze abgedeckt ist. Wissentlich eine bereits getilgte Schuld eintreiben zu wollen ist bereits Betrug. Wozu also ein neues Gesetz?

Aber außer sinnlos...

@ Nutzer4529: wenn sie wüssten, was hinter einer inkassozulassung steckt, würden sie "angemessen" nicht hinterfragen.
ohne zulassung kann "diese Branche" nicht agieren & wenn die zulassung kassiert werden muss, kann der laden dicht machen.

finde es sch...

Zitat von: SNer77 am 10. Dezember 2011, 19:50:20
keine mitzeichnung, denn seriöse inkassounternehmen bzw. rechtsverdreher mit entsprechender zulassung reagieren bei kenntnissnahme von bezahltem titel angemessen.

Was i...

Wie bereits geschrieben: Der Fordernde muss die Gültigkeit seiner Forderung beweisen, nicht umgekehrt. Ist die Forderung zweifelsfrei bezahlt, sollte unbedingt sofort Strafanzeige gestellt werden. Eine eidesstattliche Versicherung des ehemaligen Schuld...

Nicht Mitgezeichnet.
Jedem ist es freigestellt bei Überweisungen neben Aktenzeichen auch noch eigene Vermerke anzubringen. Da könnte man dann Begleichung Schulden XYZ reinschreiben.
Ist als nicht unmöglich sich selbst Rechtssicherheit zu verschaffen.

keine mitzeichnung, denn seriöse inkassounternehmen bzw. rechtsverdreher mit entsprechender zulassung reagieren bei kenntnissnahme von bezahltem titel angemessen.

Zitat:
Es wird immer mehr Gang und Gäbe, das Gläubiger welche gegen einen Schuldner einen Titel erwirkt haben diesen nach Begleichung der Forderung nicht an den Schuldner übersenden sondern weiterverkaufen, so dass nun ein Dritter erneut Anspruch au...

Zitat
Auch wenn Sie nur ein Aktenzeichen angegeben haben, können Sie beweisen, dass Sie die Forderung beglichen haben, denn Sie haben 1. ja vorher Schreiben mit diesem Aktenzeichen erhalten, mit denen zusammen sie eindeutig belegen können, dass Sie ge...

Zitat von: Andrea*Sternchen am 15. November 2011, 11:30:57
Ich habe mal schnell in den Gesetzestext geschaut....

In § 757 Abs 1  ZPO  heisst es: Der Gerichtsvollzieher hat nach Empfang der Leistungen dem Schuldner die voll...

Zitat von: vori am 16. November 2011, 00:41:32
Wer mit einem Titel allerdings ein Inkasso-Unternehmen nutzt ist selber schuld wenn er leer ausgeht. Der GV hat wesentlich mehr Möglichkeiten (eben die Zwangsvollstreckung) als ei...

Zitat von: Nutzer1094260 am 15. November 2011, 18:38:11
Zitat von: vori am 15. November 2011, 17:34:14
Wenn es um einen Titel geht sind die Inkasso-Büros draussen.
Der Titel wird durch eine Klage vor...

Nicht böse sein, aber dies ist wieder eine der Petitionen, die das Leben 100 % sicher machen soll.

Drei  Bemerkungen:

Auch wenn Sie nur ein Aktenzeichen angegeben haben, können Sie beweisen, dass Sie die Forderung beglichen haben, denn Sie haben 1. ja ...

Zitat von: F117 Nighthawk am 15. November 2011, 17:36:46
Es ist schon Sonderbar , dass eine Bank eine Kreditvertrag so einfach an Dritte verkaufen darf/kann.

Hier geht es ja nicht nur um Banken.

Forderungen dürfen g...

Zitat von: vori am 15. November 2011, 17:34:14
Wenn es um einen Titel geht sind die Inkasso-Büros draussen.
Der Titel wird durch eine Klage vor Gericht erwirkt und berechtigt eben die Schuld per GV eintreiben zu lassen. [/quo...

Es ist schon Sonderbar , dass eine Bank eine Kreditvertrag so einfach an Dritte verkaufen darf/kann.

Zitat von: Sindbad_Seefahrer am 15. November 2011, 15:01:44
[
Es geht doch hier nicht um einen Gerichtsvollzieher, das ist eine Amtsperson!

Hier geht es doch um die Inkassobüros, die mit div. Winkeladvokaten somit ein Geschäft...

Mir sind solche Vorgehensweisen noch nie untergekommen, generell wäre hier jedoch der Tatbestand des §263 StGB einschlägig.

Dennoch mal ganz generell aus der Begründung zur Petition:

Der Schuldner ist dann hier in der Beweislast, die Forderung bere...

[quote]§ 371 BGB Rückgabe des Schuldscheins
Ist über die Forderung ein Schuldschein ausgestellt worden, so kann der Schuldner neben der Quittung Rückgabe des Schuldscheins verlangen. Behauptet der Gläubiger, zur Rückgabe außerstande zu sein, so kann...

Zitat von: Andrea*Sternchen am 15. November 2011, 11:30:57
Ich habe mal schnell in den Gesetzestext geschaut....

In § 757 Abs 1  ZPO  heisst es: Der Gerichtsvollzieher hat nach Empfang der Leistungen dem Schuldner die voll...

Wenn das tatächlich so ist, unterzeichne ich. Kann mir das aber so nicht vorstellen.
Ich schreibe auch auf Überweisungen generell noch zusätzlich was genau ich überwiesen habe neben der Vorgangsnummer.

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erstellt am 16.10.2011
lief bis 28.12.2011

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