Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 55 Abs. 3 StVZO wie folgt zu ergänzen:
Die gesundheitliche Schädigung durch Schallzeichen (Martinhörner) von Einsatzfahrzeugen darf nicht länger hingenommen werden. Der Gesetzgeber ist dringend aufgefordert, die längst überfällige gesetzliche Änderung herbeizuführen.
Ich arbeite seid 15 Jahren im Rettungsdienst und wir hören immer wieder Beschwerden, mal weil wir Nachts so oft so viel krach machen.(Die zehn mal bei denen wir, aus Rücksicht ohne eingeschaltetem Martinshorn fahren und so gegen die Straßenverkehrsordn...
Es läuft doch hier alles auf einen Vergleich der Rechtsgüter hinaus.
Das SoSi (Sondersignal) des Horns kann in seiner Lautstärke nur dann begrenzt werden, wenn geeignete Maßnahmen geschaffen werden, wonach dieses auch im üblichen Straßenverkehr bei üb...
Eine Lautstärkenbegrenzung (auch nachts) ergibt für mich keinen Sinn! Martinshörner z.B. sind laut, damit man sie hört! 
... und in den seltensten Fällen handelt es sich um Dauerbeschallung!
Gruß Uwe
Moin,
diese Pedition ist aus wissenschaftlicher Sicht Unsinn. Eine Sondersignalanlage die leiser ist als das Fahrzeug, auf welchem sie verbaut ist. Welchen Sinn hat dann die Sondersignalanlage?
Ich frage mich, ob der Erstpedant sich darüber gedanken ge...
